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Die Kosten für die Lerntherapie oder die Lernförderung, müssen in der Regel von den Eltern selbst gezahlt werden.
Es besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme, nach §35a SGB VIII Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung, zu stellen.
Sprechen Sie mich bitte an: Falls Sie die Kosten für die Lerntherapie, die Lernförderung oder die Elternberatung nicht aufbringen können und auch das Jugendamt die Leistungen nicht übernimmt, findet sich eine Lösung.